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   OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05   

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https://dejure.org/2005,3278
OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05 (https://dejure.org/2005,3278)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.12.2005 - 4 W 399/05 (https://dejure.org/2005,3278)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 4 W 399/05 (https://dejure.org/2005,3278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 406, 407 a ZPO
    Zur Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen § 407a Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) als kein Grund zur Rechtfertigung der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit; Voraussetzungen der Ablehnung eines Sachverständigen; Kompetenzen eines Sachverständigen hinsichtlich der Übertragung seiner ...

  • Judicialis

    ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 407a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1 § 407a Abs. 2
    Zur Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz unzulässiger Delegation: Sachverständiger nicht befangen! (IBR 2006, 1101)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1011
  • BauR 2006, 1177
  • BauR 2006, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05
    Eine solche Befürchtung fehlender Unparteilichkeit kann berechtigt sein, wenn der Sachverständige seine gutachterlichen Äußerungen in einer Weise gestaltet, dass sie als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können (BGH, Beschluss vom 15.03.2005, Az: VI ZB 74/04 = EBE/BGH 2005, BGH-Ls 397/05).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05
    Fehlt das eigenverantwortliche Tätigwerden des ernannten Sachverständigen völlig oder im Wesentlichen, so wird das Gericht ihn entlassen müssen und erwägen, ob es die Ersteller des Gutachtens zu Sachverständigen ernennt (Damrau in MünchKomm/ZPO, a.a.O., § 407a Rn. 9; Musielak-Huber, ZPO, 4. Aufalge 2005, § 407a Rn. 3; vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1985, Az: VI ZR 15/83 = NJW 1985, 1399-1401 = VersR 1985, 361-363; OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.10.1998, Az: 5 U 5/98 = NJW-RR 1999, 1368-1369).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05
    Der Beschwerdewert ist nach § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachestreitwertes von 200.000 EUR festzusetzen (BGH, Beschluss vom 15.12.2003, Az: II ZB 32/03 = AGS 2004, 159-160).
  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.1987, Az: X ZR 29/86 = NJW-RR 1987, 893).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.1998 - 5 U 5/98
    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05
    Fehlt das eigenverantwortliche Tätigwerden des ernannten Sachverständigen völlig oder im Wesentlichen, so wird das Gericht ihn entlassen müssen und erwägen, ob es die Ersteller des Gutachtens zu Sachverständigen ernennt (Damrau in MünchKomm/ZPO, a.a.O., § 407a Rn. 9; Musielak-Huber, ZPO, 4. Aufalge 2005, § 407a Rn. 3; vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1985, Az: VI ZR 15/83 = NJW 1985, 1399-1401 = VersR 1985, 361-363; OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.10.1998, Az: 5 U 5/98 = NJW-RR 1999, 1368-1369).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 8 W 19/17

    Arzthaftungsprozess: Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Im Übrigen rechtfertigt ein etwaiger Verstoß des Sachverständigen gegen die Offenbarungspflicht des § 407a Abs. 3 ZPO n. F. keinen Ablehnungsantrag (vgl. etwa OLG Jena, Beschluss vom 14.12.2005 - 4 W 399/05, MDR 2006, 1011; Ahrens, in: ders. (Hrsg.), Der Beweis im Zivilprozess, 1. Aufl. 2015, Kapitel 46, § 162, Rdnr. 3; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 407a, Rdnr. 9).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07

    Ablehnung einer Hilfsperson des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen

    mangels Übernahme der Verantwortung für das Gutachten seines Beirats keine Aussicht auf Erfolg hätte (OLG Jena BauR 2006, 1177f.), andererseits eine unmittelbare Ablehnung des hinzugezogenen Bodenfachmanns mangels gerichtlicher Bestellung zum Sachverständigen nicht in Betracht kommt, erscheint es aber ausnahmsweise zulässig, in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 406 ZPO ein Verwertungsverbot der Feststellungen des Dipl.-Geophysikers B.
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 5 W 255/07

    Keine Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei

    Im Übrigen rechtfertigt, da durch die fehlende Hinzuziehung beide Parteien gleichermaßen benachteiligt sind, der prozessuale Verstoß aus der Sicht der Partei nicht das subjektive Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen (vgl. hierzu auch OLG Jena, OLGR Jena 2006, 190, 191).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08

    Besorgnis der Befangenheit eines zunächst als Hilfskraft des zuvor bestellten und

    Der Vorwurf kann daher ebenfalls nicht das subjektive Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigen (vgl. hierzu. OLG Jena, Beschluss vom 14.12.2005, 4 W 399/05, BauR 2006, 1177f = MDR 2006, 1011, juris Rz. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 L 17.05

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Selbst wenn also der Sachverständige etwa, wie der Kläger meint, gegen seine Pflicht zur persönlichen und eigenverantwortlichen Erstellung des Gutachtens verstoßen hätte, rechtfertigte dies nicht ohne weiteres das Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit (vgl. hierzu OLG Thüringen, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 4 W 399/05 - Juris Rn. 10 f.).
  • OLG Köln, 11.04.2011 - 19 W 17/11
    Ein derartiger Vorwurf betrifft nicht die Voreingenommenheit des Sachverständigen zu Lasten einer Partei, sondern seine angeblich mangelnde Fachkunde und/oder Sorgfalt, der sich beide Parteien in gleicher Weise ausgesetzt sehen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870; OLG Jena BauR 2006, 1177; Zimmermann a.a.O. § 407 a Rn. 8).
  • OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Denn der Vorwurf betrifft nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen, sondern seine mangelnde Fachkunde und/oder Sorgfalt, der sich beide Parteien in gleicher Weise ausgesetzt sehen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870; OLG Jena BauR 2006, 1177; Zimmermann a.a.O. § 407 a Rn. 8).
  • OLG Köln, 24.02.2010 - 20 W 3/10

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen

    Eine unzulässige Hinzuziehung Dritter bei der Begutachtung rechtfertigt daher keine Befangenheitsableh-nung (OLG Jena OLGR 2006, 190; Zimmermann a.a.O. § 407 a Rn.8, 9; Thomas/Putzo/ Reichold, ZPO, 30.Aufl., § 406 Rn.3).
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